Energie

ver.di sieht KWK-Ausschreibungen kritisch

Stellungnahme der ver.di zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
02.05.2017
ver.di befürchtet durch die Ausschreibungsverordnung einen Fadenriss in der KWK-Entwicklung

Stellungnahme der ver.di zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen zur Ermittlung der Höhe der Zuschlagszahlungen für Kraft-Wärme-Kopplung- (kurz KWK-)Anlagen und innovative KWK-Systeme sowie zur Änderung weiterer Verordnungen.

Zum besseren Verständnis: Die Verordnung soll die Vorgaben des KWK-G 2016 zur Ausschreibung neuer und modernisierter KWK-Anlagen im Segment zwischen 1 und 50 MW el, die in das öffentliche Netz einspeisen, umsetzen.

Die Gewerkschaft ver.di, die die Beschäftigten in den Energieversorgungsunternehmen im DGB vertritt – und damit auch in der KWK, die in das öffentliche Netz einspeist – sieht die Vorschrift einer Ausschreibungsverpflichtung im Bereich KWK weiterhin sehr kritisch. Im Detail der Begründung verweisen wir auf die Ausführungen in der ver.di-Stellungnahme vom 4. Oktober 2016 zum Entwurf des KWK-G 2016.

Wir befürchten, dass die Umstellung auf ein Ausschreibungsverfahren einen Fadenriss in der Weiterentwicklung der KWK in Deutschland hervorrufen könnte, womit die Ziele des KWK-G 2016 in Gefahr gerieten, nicht erfüllt werden zu können. Zahlreiche Arbeitsplätze in betroffenen EVU wären dann in Gefahr.

Vor diesem Hintergrund beziehen wir zu einzelnen Aspekten des Verordnungsentwurfes Position. Unsere Stellungnahme vom 19. April 2017 steht unten als PDF zum Download zur Verfügung.

Aufgrund der engen Terminsetzung ist es nicht möglich, das Verordnungswerk in allen Details zu diskutieren. Wir behalten uns deshalb vor, zu einem späteren Zeitpunkt Positionierungen zu weiteren Verordnungsinhalten nachzureichen.