Wasserwirtschaft

Konferenz 2017 für BR, PR und JAVen

Viele Unternehmen bieten Hackern offene Flanken.
14.07.2017
An der 20. BR-/PR-/JAV-Konferenz in der Wasserwirtschaft beteiligten sich über 130 Kolleginnen und Kollegen.

Betriebs-, Personalräte- und JAV-Konferenz Wasserwirtschaft: Experte setzt auf Sensibilisierung der gesamten Belegschaft

Wie kann sich die Wasserwirtschaft effektiv vor Hackern schützen? Wie ist es möglich, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten? Was muss passieren, damit die Nitratbelastung im Grundwasser wieder sinkt? Diese Fragen standen im Zentrum der 20. ver.di-Konferenz für Betriebs- und Personalräte sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV‘en) Mitte Mai in Dortmund.

Zu der Konferenz waren über 130 Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland gekommen. Sie beschäftigten sich zudem mit der Zukunft der Daseinsversorgung in der Wasserwirtschaft, mit Fragen der Rekommunalisierung und den Folgen der Überdüngung für die Wasserwirtschaft. In sechs Workshops wurde unter anderem darüber diskutiert, wie Betriebs- und Personalräte ihre Arbeit besser vermitteln können, welche Aufgaben die Personalräte im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung haben und was bei der Rufbereitschaft beachtet werden muss.

 

Die inzwischen bereits traditionelle Besichtigung im Rahmen der Konferenz führt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ins Wasserwerk Echthausen der Wasserwerke Westfalen, in der das Wasser nach dem so genannten Schwerter Verfahren aufbereitet wird. Verschiedene Reinigungstechniken werden dabei aneinandergereiht: Ozonung, Partikelentfernung, Adsorption und Desinfektion.

Für Professor Jörg Lässig vom Lernlabor Cyber-Sicherheit sind noch viele Unternehmen in Sachen IT-Sicherheit reichlich ungeschützt. Er plädiert dafür, alle Beschäftigten eines Unternehmens anzusprechen und zu sensibilisieren.

 
20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

Denn „selbst wenn sich ein Unternehmen stark engagiert und versucht, sich sicher zu machen – wenn ich nur irgendetwas auslasse, ist letztendlich alles umsonst“, sagt Lässig. Weil die Hacker dann mit Hilfe dieser Schwachstelle in die Leittechnik kommen können. Nach seinen Beobachtungen wähnen sich viele Unternehmen sicher – und sind es mitnichten.

Und welche Herausforderungen stellt die Digitalisierung an die Mitbestimmung? Stefanie Erdelbrauk von der Dortmunder Netz GmbH sieht Risiken, aber auch Chancen. „Die Technik muss so gestaltet sein, dass nicht nur die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigt werden“, betont sie.

Den gläsernen Mitarbeiter dürfe es nicht geben. Die Mitbestimmung muss sich für sie bei der Personalplanung und der Personalentwicklung einmischen. Weil die Digitalisierung neue Qualifikationen nötig macht. Und vor allem: Die betriebliche Interessenvertretung dürfe nicht nur die jungen Beschäftigten im Auge haben, die mit der Digitalisierung aufgewachsen sind. „Der Betriebs- oder Personalrat muss das Sprachrohr für die gesamte Belegschaft sein – für die Beschäftigten jeden Alters“, sagt Erdelbrauk.

 
20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

Für Helge Wendenburg vom Bundesumweltministerium braucht es unser aller Aufmerksamkeit und Engagement, damit die Daseinsvorsorge auch weiterhin unangetastet bleibt – gerade bei den umstrittenen Freihandelsabkommen.

„Wir müssen darauf achten, was die Europäische Kommission vorschlägt“, so Wendenberg.

 
Helge Wendenburg auf der 20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

Seiner Ansicht nach liegt es nahe, dass die Europäische Kommission einen Kompromiss auf den Tisch legt, der auch Einschnitte in den Standards vorsieht.

Wendenburg: „Wir müssen unsere Standards schützen.“

Er verteidigte vehement den europäischen Ansatz, wonach bei einer Verletzung der Umweltregeln einem Unternehmen die Stilllegung droht.

Es dürfe nicht sein, dass lediglich eine Geldstrafe drohe, wenn ein Unternehmen dabei erwischt wird, dass es Umweltregelungen missachtet.

Düngeregeln verschärfen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) drängt auf schärfere Düngeregeln. Denn nur wenn die Überdüngung so schnell wie möglich gestoppt wird, wird der Nitratgehalt im Grundwasser nicht weiter steigen. Einer Studie des BDEW zufolge müssen die Wasserversorger immer mehr Geld aufwenden, um den Nitratgehalt unter die Grenzwerte von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Trinkwasser zu drücken.

Derzeit liegen die Kosten für die Nitratentfernung bei 40 Cent pro Kubikmeter Wasser. Und weil immer weiter überdüngt wird und immer mehr Messstellen erhöhte Werte aufweisen, muss ein stetig höherer Aufwand betrieben werden, um den Nitratgehalt zu senken. Nach der Studie werden die Wasserunternehmen in den kommenden Jahren voraussichtlich bis zu einem Euro pro Kubikmeter Wasser aufwenden müssen, um das Nitrat zu entfernen. Die Folge: Die Wasserpreise drohen zu explodieren.

 
20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

Der BDEW fordert deshalb unter anderem einen sofortigen Dünge-Stopp, wenn der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser überschritten wird. Clivia Conrad, Leiterin der ver.di-Bundesfachgruppe Wasser, kündigt an, dass auch die Bundesfachgruppe noch im Vorfeld der Bundestagswahl in Sachen Düngeverordnung aktiv werden wird. Die nächste Bundesregierung solle sich im Koalitionsvertrag verpflichten, die Düngeregeln zu verschärfen.

Der Leiter des Fachbereichs Ver-und Entsorgung, ver.di-Vorstandsmitglied Andreas Scheidt, macht sich vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Konferenz für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik stark. Weil es um die Renten derjenigen geht, die heute mitten im Leben stehen, also um künftige Rentner. Es müsse jetzt darum gehen, die gesetzliche Rente zu stärken. Dazu sei eine Neuausrichtung der Rentenpolitik dringend nötig. Damit künftig nicht noch mehr Rentner in Armut leben. Scheidt rät Betriebs- und Personalräten den notwendigen Kurswechsel in der Rentenpolitik auch in Betriebs- und Personalversammlungen zu thematisieren.

 
20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

Erneut fordert Scheidt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf, mit dazu beizutragen, dass der Organisationsgrad steigt. Zwar sei die Wasserwirtschaft die einzige der drei Fachgruppen des Fachbereichs, die im vergangenen Jahr gewachsen ist. „Doch wir müssen noch mehr werden“, ist er sich sicher – gerade angesichts der bevorstehenden Tarifrunde für den öffentlichen Dienst.

Auch Andreas Kahlert, Sprecher der Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft, verweist auf die bevorstehende Tarifrunde. Und er erinnert daran, dass bereits in wenigen Monaten das neue Ausbildungsjahr beginnt: Der ver.di-Handlungsleitfaden für die dreistufige Ansprache unterstützt die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb dabei die jungen Leute auf ver.di aufmerksam zu machen. „Wir müssen mehr werden“, appelliert Kahlert. Und er betont: „Wir haben in den Betrieben Potenzial.“

 

Hier findet ihr die einzelnen Berichte von unserer 19. Betriebs- und Personalrätekonferenz Wasserwirtschaft, dazu PDFs zum Download und weiteres Bildmaterial:

 

  • Ablaufplan zur 20. BR/PR/JAV Konferenz Wasserwirtschaft

  • Stefanie Erdelbrauk: Digitalisierung und Mitbestimmung

    Nicht auf Kosten der Beschäftigten

    Arbeitswelt 4.0: Betriebsräte müssen das Sprachrohr der gesamten Belegschaft sein

    Die Arbeitswelt 4.0 kommt – ob die Beschäftigten dies wollen oder nicht. Die Arbeitswelt 4.0 bringt gravierende Veränderungen mit sich. Es ist Aufgabe des Betriebsrates dafür zu sorgen, dass sich die Arbeitswelt 4.0 nicht nur an den Bedürfnissen des Unternehmens orientiert, nicht nur an der Technik oder der Innovation, betont Stefanie Erdelbrauk, Betriebsrätin bei der Dortmunder Netz GmbH. Die Arbeitswelt 4.0 muss auch die Beschäftigten im Blick haben: „Unternehmenserfolg ja, aber nicht auf Kosten der Mitarbeiter“, ist ihr Fazit.

     
    Stefanie Erdelbrauk auf der 20. BR/PR/JAV Konferenz

    Längst zeichnet sich ab, wohin die Digitalisierungsreise geht. Was die Arbeitswelt betrifft, so wird die Arbeit aller Voraussicht nach in Zukunft flexibler gestaltet sein – mit allen Vor- und Nachteilen, die Flexibilität mit sich bringt. Vermutlich wird sich die Arbeit noch mehr verdichten, in noch mehr Bereichen werden Maschinen die Arbeit übernehmen, Automatisierung wird weiter zunehmen. Wenn flexibler gearbeitet wird, wenn Bürozeiten nicht mehr gelten, besteht auch die Gefahr der Entgrenzung: Dass die Beschäftigten keine Freizeit mehr haben, sondern immer erreichbar, immer ansprechbar für das Unternehmen sein sollen.

    Mit der Digitalisierung ergeben sich auch neue Fragestellungen in Sachen Datenschutz – weil über das Handy, über den Computer nicht nur die Maschinen überwacht werden können, sondern auch die Beschäftigten. Vermutlich geht mit der Digitalisierung auch ein Wandel in der Unternehmenskultur einher, dessen Ausmaß derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, so Erdelbrauk. Sie geht davon aus, dass die Unternehmen künftig zu flachen Hierarchien übergehen werden.

    Durch die Automatisierung werden viele einfache Tätigkeiten verschwinden. Allerdings „müssen auch solche Arbeitsplätze erhalten bleiben“, ist sie sich sicher, damit auch Kolleginnen und Kollegen einen Arbeitsplatz finden, die auf solche Jobs angewiesen sind.

    Dass sich auch die Versorgungswirtschaft digital ausrichten muss, steht für Erdelbrauk außer Frage: „Die Kunden sind digital unterwegs“ – und wollen, dass es auch die Unternehmen sind. Digitalisierung heißt aber auch: entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. So manche Unternehmen vernachlässigen diesen Bereich derzeit noch. Ergo: Sie lassen die Tore für die Hacker sperrangelweit offen.

    Für Erdelbrauk ist es höchste Zeit, dass sich die Beschäftigten darüber Gedanken machen, wie sie sich die Arbeitswelt 4.0 vorstellen, wie sie diese Arbeitswelt gestalten wollen. Eine Arbeitsgruppe bei der Dortmunder Netz GmbH macht sich diese Gedanken: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen sich bei verschiedenen Plattformen und versuchen, sich darüber klar zu werden, wie sie in Zukunft arbeiten möchten. Dabei geht es nicht nur um smarte Technik wie intelligente Heizungssteuerungen, die für die Energiewirtschaft von großer Bedeutung ist.

    Das Team diskutiert darüber, wie Arbeitnehmerschutz in einer Arbeitswelt 4.0 aussehen muss. Oder wie die Bedürfnisse der Kunden in Einklang mit den Interessen der Kolleginnen und Kollegen gebracht werden können. Erdelbrauk betont aber auch: Es geht nicht nur um junge Mitarbeiter. Damit es nicht zu einer Generationenspaltung kommt, müssen Lösungen für alle gefunden werden. Erdelbrauk: „Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin muss seinen oder ihren Platz in der neuen Arbeitswelt finden.“ Und sie sagt auch: „Wir müssen das Sprachrohr der gesamten Belegschaft sein – das Sprachrohr aller Altersgruppen im Betrieb.“

    Die Arbeitswelt gestalten – das geht aber nicht ohne den Betriebsrat. Und bei aller Innovation müssen Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Neue Probleme brauchen auch neue Lösungen – die in Betriebsvereinbarungen festgehalten und geregelt werden können. Dass bei der Gestaltung der Arbeitswelt 4.0 die Work-Life-Balance eine entscheidende Rolle einnehmen wird, ergibt sich allein aus dem Umstand, dass Untersuchungen zeigen: Kolleginnen und Kollegen, die heute um die 30 Jahre sind, ist eine Work-Life-Balance noch wichtiger als ihren Eltern.

    Stichwort: Technische Einrichtungen. Hier müssen sich die Betriebsräte besonders einmischen – vor allem, wenn sie eben nicht auch das Verhalten und die Leistung der Kolleginnen und Kollegen kontrollieren sollen. „Die Technik muss so ausgestaltet sein, dass nicht nur die Interessen des Unternehmens eine Rolle spielen“, sagt Erdelbrauk. Mitbestimmung muss aber auch bei der Personalplanung und der Personalentwicklung eine Rolle spielen – weil die Arbeitswelt 4.0 neue Qualifikationen braucht, weil heutige Standardfähigkeiten durch die Automatisierung unbedeutender werden, weil neue Arbeits- und Qualifikationskonzepte entwickelt werden müssen.

    Der Betriebsrat und die mit ihm ausgehandelten Betriebsvereinbarungen sind für Erdelbrauk der Garant dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen fit gemacht werden für die Arbeitswelt 4.0., dass sie qualifiziert und beteiligt werden, dass sie unterstützt und nicht überfordert werden.

     

  • Bernd Jakuttis: Schritt für Schritt zum Tarifniveau TV-V

    Nach zwölf Jahren gilt für die Thüringer Fernwasserversorgung wieder ein Tarifvertrag

    Nach zwölf tariflosen Jahren hat die Thüringer Fernwasserversorgung wieder einen Entgelttarifvertrag. Und damit endet auch für die 243 Beschäftigten die tariflose Zeit. Zwar liegen die Einkommen auch jetzt noch unter dem Niveau des Tarifvertrages Versorgung (TV-V). Aber der erste Schritt in Richtung Tarifniveau TV-V ist getan.

    Die Stimmung unter den Beschäftigten ist gut. „Die meisten sind sehr zufrieden über das Erreichte“, weiß der ver.di-Vertrauensmann bei der Thüringer Fernwasserversorgung, Bernd Jakuttis. Und letztendlich ging es relativ schnell und geräuschlos.

    Mit dem Wechsel der Geschäftsführung zum Januar 2016 wurde noch einmal Anlauf genommen und das Thema Tarifvertrag wieder auf die Tagesordnung gesetzt. In den folgenden Wochen gab es gemeinsame Gespräche zwischen Geschäftsführung, Personalrat und der Gewerkschaft ver.di. In den Gesprächen zeichnete sich ab, dass ein Tarifvertrag der richtige Weg ist.

     
    Bernd Jakuttis auf der 20. 20. BR/PR/JAV Konferenz

    Aber der Reihe nach. Vor zwölf Jahren wurde das Unternehmen aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gedrängt. Damals galt noch die Anbindung an den BAT. Zudem war nicht nur ver.di im Unternehmen präsent, sondern auch die IG BCE. Dann wurde ein Haustarifvertrag mit ver.di vereinbart, doch die Clearing-Stelle von ver.di stoppte ihn. Mit gutem Grund: Denn dem Vertrag fehlte die Perspektive der Bindung an den Flächentarifvertrag. Diesen kleinen Einspruch nutzte die damalige Geschäftsführung aber dazu, all das Verhandelte in der Schublade verschwinden zu lassen. Damit war die Thüringer Fernwasserversorgung nicht mehr vertragsgebunden. 

    Die Beschäftigten wurden genötigt, Einzelarbeitsverträge zu unterschreiben

    Damals waren etwa 50 Beschäftigte des Unternehmens bei der IG BCE organisiert und weitere 50 bei ver.di. Dabei blieb es nicht. Nach und nach verabschiedeten sich fast alle von den Gewerkschaften. Und was die Einkommensentwicklung anging: Erstmal gab es einige Jahre gar nichts. Dann zeigte das Unternehmen eine kleine soziale Ader und gewährte ein bisschen mehr Geld. Der Abstand zu den Tarifverträgen des ÖD und erst recht zum TV-V wurde immer größer. Der Unmut unter den Beschäftigten wuchs.

    Die Initiative ging von den jungen Leuten aus, erzählt Jakuttis vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der ver.di-Konferenz Wasserwirtschaft. Die jungen Leute wollten mehr Geld. Der Personalrat stellte dann klar: Das geht nur mit einem Tarifvertrag. Und mit einer starken Gewerkschaft. Auf einer Personalversammlung wurde nochmals die Situation skizziert. In Einzelgesprächen warben die wenigen verbliebenen Gewerkschaftsmitglieder darum, die Reihen zu schließen.

    Heute ist fast jeder zweite Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied – genauer: Mitglied von ver.di. Die Zuständigkeiten der DGB-Gewerkschaften wurden inzwischen endgültig geklärt. Für die Thüringer Fernwasserversorgung ist ver.di der Ansprechpartner. Zur Freude der Beschäftigten. Das Einkommensniveau des Tarifvertrages für die Versorgungbetriebe (TV-V) ist deutlich höher als das bisherige Entgelt.

    Nach Erreichen von 50% Organisationsgrad hat eine Mitgliederversammlung eine Tarifkommission gewählt und die Forderung beschlossen. Daraufhin wurde der Arbeitgeber von der Gewerkschaft ver.di zu Tarifverhandlungen aufgefordert. Die Geschäftsführung zeigte sich aufgeschlossen, doch da waren noch die Vertreter des Landes und der Kommunen im Verwaltungsrat.

    Denn die Thüringer Fernwasserversorgung gehört zu 70 Prozent dem Land und zu 30 Prozent verschiedenen Kommunen. „Wir haben lange Gespräche mit den Vertretern des Landes geführt, auf die Situation hingewiesen und unsere Forderung bekräftigt“, erzählt Kollege Jakuttis. Offenbar hatten die Vertreter der Tarifkommission und der Gewerkschaft ver.di gute Argumente. Denn inzwischen liegt ein Abschluss vor: Die jüngste Steigerung des TV-V-Tarifabschlusses wird übernommen, zudem steigen von Juli an die Einkommen um weitere 4,5 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 18 Monaten. Dann wird neu verhandelt – vor allem über weitere Schritte hin zum Tarifniveau des TV-V.

    Parallel dazu schauen sich die Tarifparteien den Manteltarif an. Das Ziel auch hier: TV-V-Niveau. Derzeit liegt der Abstand zum TV-V trotz der Vergütungserhöhungen noch zwischen 15 und 20 Prozent. „Das kann nur in mehreren Schritten erreicht werden“, weiß Kollege Jakuttis. Er kann seine Kolleginnen und Kollegen verstehen, die ungeduldig sind, auch weil sich der Prozess bis zum jetzt gültigen Tarifvertrag so lange hinzog.

    Was er jetzt vor allem vermittelt ist: Dass dieses Prozedere eben auch Praxis des Tarif-geschäfts ist. Man muss Geduld haben und dranbleiben. Aber vor allem: Die Beschäftigten erreichen nur dann bessere Bedingungen, wenn sie sich zusammentun und gemeinsam in der Gewerkschaft für ihre Interessen kämpfen.

     

  • Umweltministerium verteidigt Fracking-Probebohrungen
    Helge Wendenburg, Umweltministerium

    Es braucht ein waches Auge für die Daseinsvorsorge

    Helge Wendenburg vom Bundesumweltministerium hat dazu aufgerufen, die Daseinsvorsorge vor Liberalisierungsbestrebungen zu verteidigen. Vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 20. ver.di-Wasserwirtschaftskonferenz erinnert Wendeburg daran, dass die Stellung der öffentlichen Daseinsvorsorge in Deutschland inzwischen festgeschrieben wurde, dass aber dennoch immer wieder versucht wird, ihre Rolle aufzuweichen.

    Wendenburg verweist auf die Pläne zur Trinkwasserrichtlinie der EU-Kommission, mit der diese anscheinend das Recht auf Wasser umsetzen will. „Wir müssen aufpassen, wie die Kommission nun vorgeht“, meint er. Es bestehe die Gefahr, dass in der Richtlinie nicht das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf sauberes Trinkwasser festgehalten wird, sondern dass Unternehmen ein solcher Anspruch zugebilligt wird. „So stelle ich mir das Recht auf Wasser nicht vor“, betont er. Er erinnert daran, dass jüngst in Delmenhorst Mietern das Gas und das Wasser abgestellt wurde, weil der Vermieter die Abschlagszahlungen nicht an den Wasserversorger weitergeleitet habe.

    „Es kann nicht sein, dass auf dem Rücken der Mieter ein privater Streit um Geld ausgetragen wird“, meint Wendenburg – schon gar, wenn die Betroffenen alles getan haben, damit es erst gar nicht zu einer Sperre kommt. Wendenburg fordert: „Da müssen die Kommune und das Land eingreifen, damit Wohnen weiter möglich ist.“

    Und wie ist der Stand bei den umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP und CETA? „Im Moment ruht alles“, so Wendenburg. Doch er warnt: „Das kann auch zur Folge haben, dass man sich neu aufstellt.“ Nach seiner Darstellung muss es bei den Freihandelsabkommen darum gehen, dass „unsere Standards geschützt werden“. Es dürfe nicht dazu kommen, dass des guten Handels wegen ein Ausgleich der Interessen versucht wird – und dabei die Standards, die sich in Deutschland bewährt haben, unter die Räder kommen.

    Wendenburg stört sich vor allem daran, dass in Deutschland andere, weniger schlagkräftige Prinzipien im Zusammenhang mit Verstößen gegen Standards Wirklichkeit werden könnten. „Nach unserem Recht gilt, dass Anlagen stillgelegt werden, wenn sich deren Betreiber nicht an die geltenden Standards halten“, erläutert Wendenburg seine Sicht der Dinge. Dieses Prinzip müsse verteidigt werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass auch in Deutschland künftig gelte: Ich mache, was ich will, und wenn ich erwischt werde, zahle ich eben eine Strafe. Es müsse auch künftig nach unseren, härteren Bedingungen gehen, so Wendenburg – und nicht nach den Modellen anderer Länder.

    Mit Blick auf das umstrittene Fracking verteidigt Wendenburg die Position des Ministeriums und damit das Frackinggesetz: „Eine Probebohrung muss erlaubt sein“, sagt er. Es wäre zu weitreichend gewesen, auch die Erprobung dieser Methode zu untersagen. Das Frackinggesetz erlaubt in eng umgrenzten Gebieten bis zu vier Bohrungen – vorausgesetzt, diese Bohrungen nach Öl und Gas sind mit dem Wasserrecht abgestimmt und werden wissenschaftlich begleitet. Wendenburg fügt hinzu: „Wir werden abwarten müssen, ob es überhaupt zu einem Antrag auf solche Probebohrungen kommt.“ Bisher sei noch kein entsprechender Antrag im Ministerium eingegangen.

    Sorge bereiten dem Umweltministerium die Mikroschadstoffe (Spurenstoffe) in den Gewässern. An vielen Punkten hätten das Umweltministerium und die Wasserwirtschaft eine gemeinsame Stoßrichtung. Doch nicht überall sei die Gefahr für die Gewässer, die von Spurenstoffen ausgehen, gleich groß. Deshalb soll nicht jede Kläranlage mit der vierte Reinigungsstufe ausgestattet werden. Der Hintergrund: Die vierte Reinigungsstufe ist teuer, entsprechend steigen die Abwassergebühren für die Bürgerinnen und Bürger. Nur dann, wenn diese Reinigungsstufe zwingend erforderlich und sinnvoll ist, sollen der Bevölkerung diese Zusatzkosten zugemutet werden.

    Das Umweltministerium erwägt Modelle, die nicht beim Abwasser, sondern beim Erzeuger der Spurenstoffe ansetzen - wie Abgaben auf Pflanzenschutzmittel oder auf Arzneimittel. Eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel werde möglicherweise die Menge an Pflanzenschutzmittel im Abwasser deutlich verringern, weil die Landwirte diese Stoffe dann sparsamer auf den Feldern verteilen. „Wir müssen dafür sorgen, dass diese Stoffe erst gar nicht ins Wasser gelangen“, ist sich Wendenburg sicher.

    Phosphor sollte nach Wendenburgs Worten künftig aus dem Klärschlamm zurückgewonnen werden. Denn Phosphor ist endlich und jedes Lebewesen braucht es zum Überleben. Deshalb könne es nicht länger sein, dass wir Phosphor mit dem Klärschlamm verbrennen. „Wir brauchen eine Strategie der Phosphorrückgewinnung“, so Wendenburg, die überall in der Deutschland angewandt wird. Bis es keinen weißen Flecken der Phosphor-Rückgewinnung mehr gibt, wird es allerdings nach seiner Darstellung noch einige Jahre dauern. Denn Betriebe bräuchten Zeit, um sich dieser Strategie anzupassen.

     

  • Carsten Herzberg: Studie zu Bürgerbeteiligung bei Wasserunternehmen

    Keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten

    Bürgerbeteiligung kann auch für die Unternehmen der Wasserwirtschaft eine Chance für ein besseres Miteinander sein. Dass sich Bürgerbeteiligung negativ auf die Lage der Beschäftigten auswirkt, wurde bei dem Projekt nicht entdeckt. Allerdings – so einer der Macher der Studie, Carsten Herzberg - sollten keine Sitze im Aufsichtsrat an Vertreter der Bürgerinitiativen abgeben werden.

    Das Projekt „Rekommunalisierung: Beschäftigten- und Bürgerinteressen“ wurde von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert. Im Rahmen dieses Projekts nahmen Carsten Herzberg und Thomas Blanchet vom Nexus-Institut in Berlin sechs Unternehmen unter die Lupe: Eau de Paris, die Wasserbetriebe von Grenoble, die Berliner Wasserbetriebe, die Stadtwerke Jena, die Stadtwerke Norderstedt und die Stadtwerke Wolfhagen. 

     
    Carsten Herzberg

    Im Zentrum der Analyse stand die Überlegung, dass der Trend zur Bürgerbeteiligung die öffentlichen Unternehmen längst erreicht hat. Auch hier fordern Bürgerinitiativen Mitsprache. Die Unternehmen sehen in diesen Anliegen nicht nur Nachteile. Sie wollen ihre Kunden einbeziehen, weil sie davon ausgehen, dass so leichter ein Konsens zwischen dem Unternehmen und den Kunden erzielt werden kann. Außerdem erhoffen sich die Unternehmen, dass durch Bürgerbeteiligung Blockaden zum Beispiel bei Bauvorhaben verhindert werden. Und die Unternehmen spekulieren darauf, dass sie mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Preiserhöhungen einen größeren Rückhalt erfahren, dass sie somit diese Erhöhungen leichter durchsetzen können.

    Die Studie hat gezeigt: Partizipation ist nicht gleich Partizipation. Die Unternehmen experimentieren mit unterschiedlichen Modellen: Politische Mitsprache (wie bei Eau de Paris) bedeutet, dass die Vertreter der Bürgerinitiativen bei Diskussionen und gegebenenfalls auch bei Entscheidungen in Beiräten und Aufsichtsräten sich beteiligen können. Dagegen wirken in anderen Unternehmen ausgewählte Bürgerinnen und Bürger bei der Produkt- oder Projektentwicklung mit - zum Beispiel bringen sie in Workshops oder Kundenbeiräten ihre Wünsche und ihre Erfahrungen ein (Berliner Wasserbetriebe). Handelt es sich um bürgerschaftliche Partnerschaften, können Bürgergruppen auch Dienstleistungen des Unternehmens übernehmen.

    Doch wie wirkt sich Bürgerbeteiligung in den Unternehmen auf die Beschäftigten aus? Wie verhalten sich Bürgerinnen und Bürger, wenn es um die Interessen der Beschäftigten des Unternehmens geht? Zielen Bürgerinnen und Bürger zuallererst auf Preissenkungen und billige Produkte und nehmen in Kauf, dass sich damit die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verschlechtern? Die Analyse fand hierfür keine Beispiele. Im Gegenteil: In Grenoble, wo es enge Kontakte zwischen Beschäftigten und Nutzerbeirat gibt, hat sich dieser explizit für den Erhalt und die Sicherung von Arbeitsplätzen ausgesprochen sowie Preiserhöhungen verteidigt. Die Arbeitnehmervertreter, die im Rahmen der Studie befragt wurden, empfinden die Beteiligung als eine Bereicherung. Das wurde in den Befragungen deutlich. Dennoch: Die Arbeitnehmerseite sollte keinen Verlust ihres Stimmengewichts zugunsten der Bürgerbeteiligung hinnehmen, betonen die Macher der Studie.

    In Sachen Kundenbeirat rät die Analyse, das Wissen der Bürgerinnen und Bürger so einzubinden, dass es für das Unternehmen und die Beschäftigten eine echte Unterstützung darstellt. Das bedeutet: Der Kundenbeirat sollte bereits in die Planung von Projekten und Produkten eingebunden werden. Die Macher der Studie schlagen zudem Partizipationsfacharbeiterinnen und Partizipationsfacharbeiter vor: Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Bürgerbeteiligung im Betrieb begleiten und organisieren – was in den Stadtverwaltungen oft bereits installiert wurde. Der Grund: Nicht jedem macht es Spaß, in der Öffentlichkeit zu reden. Aber wer daran Freude findet, hat ein interessantes Feld zu entdecken und kann sich für die neuen Aufgaben weiterqualifizieren.

     

  • Jörg Opitz: N-ERGIE setzt auf Demografie-Projekt

    Zukunft. Zeit. Zusammenarbeit: Beschäftigte reduzieren ihre Arbeitszeit zugunsten der Jugend

    Die Belegschaften altern, die Zahl der Bewerbungen auf Ausbildungsplätze ist geschrumpft, Fachkräfte stehen nicht mehr Schlange. Der demografische Wandel hat seine Vorboten längst geschickt. Aber ankommen wird der demografische Wandel erst in den kommenden Jahren, wenn die Babyboomer in Rente gehen. Betriebe, die vorausschauen, tüfteln deshalb an Projekten, mit denen sie dieser Entwicklung begegnen wollen – auch, um sich gegen die möglichen negativen Auswirkungen des demografischen Wandels zu wappnen. Ein solches Projekt hat auch N-ERGIE in Nürnberg aufgelegt. Die treibende Kraft dabei war der Betriebsrat. Z.Z.Z. heißt das Projekt und die Abkürzung steht für „Zukunft. Zeit. Zusammenarbeit.“

    Der Gedanke, der hinter dem Projekt steckt, lässt sich so zusammenfassen: Derzeit hat die N-ERGIE viele gut ausgebildete junge Leute. Aber es fehlt an Stellen. „Die Fluktuation ist bei uns gering“, stellt Jörg Opitz, Betriebsrat bei der N-Energie, fest. Bis 2018 gibt es nur wenige vakante Stellen. Aber in wenigen Jahren wird die Situation ganz anders aussehen, betont auch Wolfgang Scharnagl, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der N-ERGIE. Von 2020 an gehen jedes Jahr etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rente – die Babyboomer eben. Dann werden händeringend Auszubildende und junge Facharbeiterinnen, Techniker und Ingenieure gebraucht. Nur: Der Markt wird sie nicht liefern.

     
    Jörg Opitz auf dem 20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Dass es so sein wird, hat die N-ERGIE schwarz auf weiß. Denn das Unternehmen hat eine Demografie- Analyse erstellt. Das heißt: Ganz genau nachgeschaut, wer wann regulär in Rente gehen wird. Dabei wurde klar: Mehr als 1000 Fachkräfte werden in den kommenden 10 Jahren auf jeden Fall den Betrieb verlassen: Facharbeiter, Meister, Techniker. „Viele unserer Bereiche steuern auf einen Aderlass zu“, weiß Scharnagl. Diese Analyse war die Basis für die Verhandlungen des Betriebsrates mit der Geschäftsleitung über das Projekt „Zukunft.Zeit.Zusammenarbeit“.

    Und weil schon in wenigen Jahren viele Stellen neu besetzt werden müssen, wurde die Ausbildung bei der N-ERGIE verstärkt. In den nächsten fünf Jahren sollen statt 40 Ausbildungsplätze pro Jahr 60 Plätze angeboten werden. Ebenfalls erhöht wird die Anzahl der Plätze, bei denen die jungen Leute studieren und parallel dazu im Unternehmen eingesetzt werden. Das Ziel: Die N-ERGIE will rechtzeitig Nachwuchs ausbilden.

    Das Kernstück des Programms aber setzt woanders an. Denn bisher verlassen junge Nachwuchskräfte nach der Ausbildung den Betrieb, weil es für sie keine Stellen gibt. Für den Betrieb wie für die jungen Leute eine unbefriedigende Situation. Vor diesem Hintergrund wurde die Idee der Zeitmodelle geboren. Das bedeutet: Festangestellte reduzieren ihre Arbeitszeit. Diese Stunden wiederum kommen Nachwuchskräften, Talente genannt, zugute. N-ERGIE hält sich damit Nachwuchskräfte warm – für die Zeit, in der gut ausgebildete und motivierte Talente gebraucht werden. Dadurch war es der N-ERGIE möglich, alle Azubis, die 2016 ihre Ausbildung beendet haben, unbefristete Arbeitsverträge anzubieten – obwohl zuvor keine Stellen frei waren.

    17 Millionen Euro kostet das Projekt – haben Fachleute errechnet. 30 Prozent davon übernimmt das Unternehmen, 70 Prozent müssen die Belegschaften mit Stundenreduzierung bringen. Kaum nötig zu erwähnen, dass nicht jeder in der N-ERGIE zuversichtlich war, dass diese Quote erreicht wird. „Wir probieren es“, sagten sich Betriebsrat und Geschäftsleitung. Und sie staunten: Innerhalb von einer Woche hatten sie 650 Rückmeldungen. Letztendlich reduzierten 350 Beschäftigte ihre Arbeitszeit – der eine 5 Stunden die Woche, der oder die andere 10 Stunden. Und nehmen ein niedrigeres Einkommen in Kauf. Vollkommen unterschiedlich waren auch die Gründe, warum die Beschäftigten weniger arbeiten wollten. Mal ging es um ein Hobby, mal um die Familie, andere stehen wenige Jahre vor der Rente und wollen einfach kürzer treten.

    Für den Maschinenbauingenieur Gerd Mahr waren seine Kinder ausschlaggebend. Er hat seine Arbeitszeit um 6 Stunden pro Woche reduziert, um die ein und drei Jahre alten Kleinen besser betreuen zu können. Und er wird einen Tag die Woche im Homeoffice arbeiten. Denn auch seine Frau wird nach der Elternzeit wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigen. Wie es sich mit der verminderten Wochenstundenzahl lebt und arbeitet, kann Mahr derzeit noch nicht sagen. Auch er war gerade in Elternzeit und arbeitet derzeit Vollzeit, damit er sein Talent – nämlich die 24 Jahre alte Verfahrenstechnikingenieurin Jennifer Linder – einarbeiten kann.

    Gerd Mahr kam das Projekt gerade recht. Kein Wunder, dass er nicht lange überlegte. Die Reduzierung ist erstmal auf ein Jahr befristet. Ob sie verlängert wird? „Schon möglich“, meint Mahr – vielleicht so lange, wie die Kinder klein sind. Aber auch wenn die Reduzierung nicht von vornherein befristet ist, haben die Beschäftigten bei der N-ERGIE die Möglichkeit, wieder auf 100 Prozent aufzustocken.

    Und wie funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Talent? Mahr hat eines seiner Projekte an Jennifer Lindner übergeben, ein Projekt, das etwa sechs Arbeitsstunden die Woche in Anspruch nimmt. Ihre restliche Arbeitszeit ist ausgefüllt mit anderen Projekten, mit anderen Aufgaben, die sie von Kolleginnen und Kollegen übertragen bekam, die ebenfalls reduzierten. Das Arbeitsspektrum des Talents – also der Nachwuchskollegin oder des Nachwuchskollegen – ist somit in der Regel breit.

    Unbestritten ist das anstrengend. Viele unterschiedliche Aufgaben geben ihr aber auch die einmalige Chance, verschiedene Bereiche, Aufgaben und Projekte kennenzulernen, was ihr später noch in ihrer Laufbahn zugutekommen könnte. Aber vor allem: Sie freut sich, dass sie in Nürnberg bleiben kann. Hier leben ihre Freunde und ihre Familie. Hätte sie bei der N-ERGIE keine Stelle bekommen, hätte sie in eine andere Stadt ziehen müssen.

    Nicht jeder, der reduzieren wollte, konnte auch die Stundenzahl vermindern. Das letzte Wort hat die Führungskraft. Wenn ihrer Ansicht nach die Reduzierung nur dazu führt, dass die verbliebenen Kollegen mehr arbeiten müssen, weil keine geeignete Nachwuchskraft vorhanden ist, kann der Vorgesetzte sein Veto einlegen. Bevor das passiert, wird nach Lösungen gesucht, betont Wolfgang Scharnagl – indem Aufgaben anders organisiert und zum Beispiel zusammengelegt werden. „Die Arbeit wird dann so gebündelt, dass die Junghandwerker sinnvoll eingesetzt werden können“, erzählt er. Aber ganz klar: Damit Z.Z.Z. funktioniert, müssen alle flexibel sein: die Chefs, die, die reduzieren und die Nachwuchskräfte. Und dabei zeigt sich: „Wo ein Wille ist, ist meist auch ein Weg.“

    Dennoch: Für Scharnagl ist es wichtig, dass nichts schöngeredet wird. „Es müssen immer alle Fakten auf den Tisch – die Chancen wie die Risiken.“ Und keiner darf Nachteile haben, weil er nicht reduziert. „Wenn hier Druck ausgeübt wird, ist das Projekt kaputt, bevor es startet“, so Scharnagl. In zwei Jahren will das Unternehmen Bilanz ziehen: Schauen, wo es steht; überprüfen, ob die zusätzlichen Ausbildungsplätze besetzt werden können und bewerten, wie die Talente sich in ihre Aufgaben eingefunden haben. Vielleicht wird N-ERGIE feststellen, dass sie das Projekt – im Interesse aller – noch ausbauen kann.

    Details zum Projekt weiß Wolfgang.Scharnagl@n-ergie.de

    Die N-Ergie AG aus Nürnberg hat für den Demografie-Pakt „Zukunft, Zeit, Zusammenarbeit“ den Betriebsräte-Preis in Bronze erhalten. Der Betriebsrat des Energieversorgers hat sich bei diesem Projekt nicht nur für eine quantitative, sondern auch für eine qualitative Personalplanung stark gemacht. Hintergrund des Pakts waren Fachkräftemangel und demografischer Wandel. Denn bereits heute ist absehbar, dass in den Jahren von 2018 bis 2030 etwa 1000 der rund 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der N-Ergie aus Altersgründen ausscheiden werden.

     

  • Workshop A: Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb

    Betriebs- und Personalräte machen es den Kolleginnen und Kollegen nicht leicht, ihre Botschaften zu hören, zu lesen und zu verstehen.

    Oft genug signalisieren die Flugblätter, die Einladungen zu Personal- und Betriebsversammlungen, die Infos am Schwarzen Brett: „Lies mich bloß nicht.“ Kommunikationsberater Wolfgang Nafroth setzt genau hier an – am schwarzen Brett, an den Flugblättern, die hier aufgehängt werden, an den Einladungen, an den Betriebsratsinfos.

     
    20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Nein, es braucht nicht viel Geld, viele Unterstützer, viel Zeit, wenn der Personal- oder Betriebsrat seine Arbeit den Kolleginnen und Kollegen vermitteln will. Was es aber braucht, ist Einfallsreichtum und Mut, diese Ideen durchzusetzen. Nafroth hilft dabei gern. Und man muss sich auf die vielen Bedenkenträger einstellen – all die Kolleginnen und Kollegen, die neuen Methoden gegenüber erstmal skeptisch sind, die Stirn runzeln und vielleicht sogar einwenden: „Darf man das?“ oder „Das haben wir noch nie so gemacht“. Die Antwort auf die erste Frage: In der Regel ja. Und auf die zweite Frage: Deshalb machen wir es ja jetzt so.

    Nafroth plädiert dafür, mit den Kolleginnen und Kollegen oder mit Passanten interaktiv zu kommunizieren – zum Beispiel mit einer Frage. Er regt an, sich klarzumachen, dass Menschen um Infostände einen großen Bogen machen. Er weiß: Dass Menschen all das lesen und tun, was sie vermeintlich nicht lesen oder tun sollen. Wer auf einen Zettel schreibt: „Heb mich nicht auf“ kann sicher sein, dass dieser Zettel aufgehoben und genau unter die Lupe genommen wird.

     
    20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Bei Kommunikation geht es darum, Aufmerksamkeit und Interesse zu erzeugen.

    Denn die Botschaft kann noch so wichtig sein, wenn sie – weil langweilig verpackt – nicht gelesen wird, verpufft die Botschaft. Nafroth regt deshalb an, neue Wege auszuprobieren. Keinen Infostand aufzustellen, sondern vielleicht ein Fahrrad, an dem die Flugblätter angehängt werden – in Plastikfolien vor Regen geschützt. Nach seiner Erfahrung griffen die Kolleginnen und Kollegen in die Plastikfolien und holten sich das Flugblatt. Wenig Aufwand – gute Wirkung.

     
    20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Übrigens: Ein handgeschriebener Zettel hat eine bessere Wirkung als der Hochglanzflyer. Weil er authentischer wirkt. Aber vor allem: „Lass die Finger von den Ausrufezeichen“, sagt Nafroth. Denn ein Ausrufezeichen hat immer die Bedeutung von Anschreien. Und wer mag es schon gerne, wenn er angeschrien wird?

     

  • Workshop B: Arbeitssicherheit – Beurteilungen von Gefährdungen am Arbeitsplatz

    Der Workshop stellt fest: Physische Gefährdungen sind kein Problem. Aber viele Betriebe tun sich schwer damit, psychische Gefährdungen eines Arbeitsplatzes aufzuspüren.

    Aber ohne dass ihnen auf den Grund gegangen wird, kann das Unternehmen auch keine Maßnahmen entwickeln, um diese Belastungen zu verringern. Ganz abgesehen davon, dass das Gesetz die Unternehmen dazu verpflichtet, den jeweiligen Arbeitsplatz auf physische wie psychische Gefährdungen hin zu überprüfen.

    Was genau ist eine psychische Gefährdung?

    Es sind Faktoren, die von außen auf einen Beschäftigten einwirken. Ob ein Arbeitsplatz psychische Gefährdungen aufweist, hat nichts damit zu tun, ob ein Beschäftigter belastbarer ist als ein anderer. Eine psychische Gefährdung ist immer eine objektive und keine relative Gefährdung.

     
    20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Wie läuft eine solche Beurteilung ab?

    Das kann auf unterschiedliche Weisen geschehen. Einerseits kann der Beschäftigte an dem Arbeitsplatz beobachtet werden oder es können Fragebögen ausgefüllt werden. Teilweise werden auch Workshops eingesetzt. Wichtig dabei ist, dass sich die Entscheidungsträger*innen über die Vorgehensweise einig sind: Betriebsarzt, Betriebsrat, Unternehmensleitung und Vertreter der Arbeitssicherheit müssen herausfinden, welche Methode für den jeweiligen Betrieb am sinnvollsten ist. Die Berufsgenossenschaft ETEM hat bereits entsprechende Fragebögen erarbeitet, gibt Tipps für Workshops und für Mitarbeiterspräche.

    Ob physische oder psychische Belastung – schwierig wird es im Betrieb immer, wenn der zu analysierende Bereich oft umstrukturiert wird. Weil „man dann immer wieder von neuem anfängt“, sind sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops sicher.

     

  • Workshop C: Die neue Entgeltordnung im TVöD

    Was sind die Aufgaben der Personalräte?

    Maßgebend für die neue Entgeltordnung ist nicht die Tätigkeit, die der Beschäftigte ausübt, sondern die Tätigkeit, die übertragen wurde, also die Tätigkeit, die der Beschäftigte auszuüben hat. In Sachen Tätigkeitsmerkmale werden zunächst die speziellen Merkmale angeschaut, dann erst die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale.

     
    20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Auch die neue Entgeltordnung enthält unbestimmte Rechtsbegriffe. Das sind allerdings die altbekannten Begriffe, die vom Bundesarbeitsgericht alle definiert sind. Wenn ihr den „Krasemann“ noch habt – behalten, er wird euch noch gute Dienste erweisen.

    Die Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung muss bis zum 31. Dezember beantragt sein. Dann wirkt sie rückwirkend zum 1. Januar 2017. Ob solch ein Antrag sinnvoll ist oder nicht, muss in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. ver.di rät den Betriebs- und Personalräten davon ab, selbst Beratungen durchzuführen.

     
    20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Der Grund: Wenn ein Betriebs- oder Personalrat einen Rat gibt, der die Beschäftigten Geld kostet, ist der Berater haftbar. ver.di hat die Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre in der Entgeltordnung geschult. Sie führen die Einzelberatungen durch. Betriebs- und Personalräte sind deshalb gehalten, die ver.di-Mitglieder, die eine Beratung suchen, an ver.di zu verweisen. Diese Beratung durch einen ver.di-Gewerkschaftssekretär ist auch durch eine Versicherung gedeckt.

     

  • Workshop D: JAVen in der Wasserwirtschaft
    20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Welche branchenspezifischen Probleme gibt es zu lösen und wie gelingt das? Ein Erfahrungsaustausch

    „Es fehlt am Weitblick“, sind sich die Jugend- und Auszubildendenvertreter einig, die zur ver.di-Konferenz der Wasserwirtschaft nach Dortmund gekommen sind. Immer wieder stellen sie fest: Personalentwicklung? Personalplanung? In jeder Beziehung Fehlanzeige. Den Verantwortlichen in den Unternehmen „fällt erst dann ein, dass sie Nachwuchskräfte brauchen, wenn sich die Beschäftigten bereits anschicken, in die Rente zu gehen“, berichten die Jugend- und Auszubildendenvertreter/-innen. Leider.

     
    20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Und dann sind da die Befristungen. „Einen befristeten Vertrag zu bekommen, ist frustrierend“, heißt es unisono.

    Weil Befristung und Zukunft einfach nicht zusammengehen. Nur wer einen unbefristeten Vertrag in der Tasche hat, richtet sich am Unternehmen aus, stellt sich auf eine Zukunft in diesem Unternehmen ein, plant gegebenenfalls eine Familie.

    Viele Unternehmen unterschätzen offenbar die negativen Folgen von befristeten Arbeitsverhältnissen auf das Arbeitsklima und die Loyalität der Beschäftigten. Die Jugend- und Auszubildendenvertreter/-innen jedenfalls befürchten, dass junge Leute, die nur befristete Stellen bekommen, die Zeit nutzen und sich nach einem faireren Arbeitgeber umsehen.

     
    20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Was aber können die Auszubildenden selbst tun, um ihre Lage zu verbessern? Eine JAV gründen ist der erste Schritt, sind sich die jungen Leute einig.

    Dann auf die Lage, die Probleme der jungen Leute im Betrieb aufmerksam machen – auch mit sozialen Medien. Und es braucht gemeinsame Aktionen – weil solche Aktionen auch dazu beitragen, dass sich die jungen Akteure kennen und unterstützen lernen. Dass die JAV mit dem Personal- oder Betriebsrat zusammenarbeitet, steht außer Frage. Auch weil es in der Regel jede Unterstützung braucht, wenn viel bewegt werden soll.

     

  • Workshop E: Fachkräftenachwuchs gewinnen und halten

    Welche Aktivitäten gibt es in den Betrieben? Mit welchem Erfolg? Erfahrungsaustausch.

    Die Bezahlung spielt eine entscheidende Rolle, glaubt Peter Vogelsang, Personalrat LINEG. Ähnlich sehen es auch die meisten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops. Wenn andere Unternehmen 15 Prozent mehr bezahlen, weil sie unter einen anderen Tarifvertrag fallen, hat das eigene Unternehmen schlechte Karten. Vogelsang nennt die drei Tarife, die in Nordrhein-Westfalen für Betriebe der öffentlichen Wasserwirtschaft angewandt werden – Tarifvertrag öffentlicher Dienst, Tarifvertrag Versorgung, Tarifvertrag Wasserwirtschaft NW.

     
    20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Doch das Einkommen allein ist nicht alles. „Es geht auch um die Rahmenbedingungen“, sagt Vogelsang. Die Arbeitszeit, die Arbeitssicherheit, der sichere Job, betriebliches Gesundheitsmanagement, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinderbetreuung, Home-Office, Sabbat-Jahr – ein Unternehmen, das für Beschäftigte attraktiv sein will, muss bei verschiedenen Faktoren ansetzen. Auch indem es Karrieren fördert – Personalplanung, Personalentwicklung auf seine Fahnen geschrieben hat.

    Generell zeigt sich: Derzeit haben die Unternehmen noch keine großen Probleme, geeignetes Personal zu finden. Aber wie sieht es in fünf Jahren aus? Oder in zehn? Dann sind die Babyboomer bereits in Rente oder kurz vor dem Ruhestand.

    Damit der Betrieb weiß, welche Fachkräfte er braucht, muss er wissen, wie die Belegschaft strukturiert ist, wer wann vermutlich in Rente geht. Und er muss ahnen, welche anderen Qualifikationen gebraucht werden – heute, morgen und übermorgen. Es gibt Sparten, da wird heute schon zu wenig ausgebildet. Wahrscheinlich werden in diesen Berufen schon in wenigen Jahren Fachkräfte rar. Beispiel Ingenieure. „Ein Unternehmen, das sich dazu entschließt, Stipendien für Ingenieure zu vergeben, ist für diese Berufe sehr attraktiv“, sagt Vogelsang.

     

  • Workshop F: Rufbereitschaft
    20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Was ist rechtlich zu beachten? Wie können BR/PR das praktisch umsetzen?

     

    Rufbereitschaft kontra Arbeitsbereitschaft – was liegt vor? Viele Beschäftigte sind sich nicht im Klaren darüber, wo genau die Unterschiede liegen, an welcher Stelle abgegrenzt werden muss. Die Antwort auf diese Frage nahm im Workshop einen breiten Raum ein. Es ging auch immer darum, wie die Ruhezeiten eingehalten werden können.

     

    Der Tarifvertrag lässt die Möglichkeit, Klarheit über betriebliche Regelungen zu schaffen. Diese Möglichkeit sollten Betriebsräte auch nutzen.

     

     

     

    Arbeitszeit: Was ist Rufbereitschaft, was Bereitschaftsdienst?

    In der betrieblichen Praxis ist es wichtig, Kriterien für die Unterscheidung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst parat zu haben.

    In der Rufbereitschaft ist Beschäftigte verpflichtet, sich für einen Arbeitseinsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeit bereitzuhalten – zum Beispiel muss der oder die Betreffende über Funk oder über Telefon erreichbar sein. Beschäftigte können während der Rufbereitschaft ihren Aufenthaltsort selbst wählen. Sie müssen aber den möglichen Arbeitsort in angemessener Zeit erreichen können. Die Rufbereitschaft ist zwar keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Doch wenn Beschäftigte gerufen werden, ist es Arbeitszeit, wenn sie tätig werden. Sie muss bei der Wochenarbeitszeit und den werktäglichen Höchstarbeitszeitgrenzen berücksichtigt, erfasst und (mit Zuschlägen!) vergütet werden.

    Anders beim Bereitschaftsdienst: Hier müssen sich die Beschäftigten auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem vom Unternehmen bestimmten Ort aufhalten. Von dort aus nehmen sie bei Bedarf (rasch) die Arbeit auf. Der Bereitschaftsdienst darf nur angeordnet werden, wenn erfahrungsgemäß die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, darf aber geringer vergütet werden als „Vollarbeit“. Häufig werden sogenannte Stufen gebildet: Geschäftsleitung und Betriebs-/Personalrat regeln, wie die Dienstzeiten vergütungsrechtlich bewertet werden. Beispiel: Eine Arbeitskraft hat acht Stunden Bereitschaft (zwischen 22 bis 6.00 Uhr). Wird die erbrachte Arbeitsleistung in unter vier Stunden erbracht, fällt Bereitschaftslohn an. Bei über 4 Stunden = 50 Prozent Arbeitsleistung muss die Arbeitszeit voll vergütet werden.

    Gesundheitsschutz

    Beide Arbeitsformen zählen zu den atypischen Arbeitszeiten mit erhöhter gesundheitlicher Beeinträchtigung. Die Einsätze sind entsprechend zu begrenzen. Auch die Rufbereitschaft ist ein deutlicher Eingriff in die persönliche Lebensführung und keine Freizeit! Weil die Arbeitsaufnahme jederzeit nötig werden kann, darf man etwa keinen Alkohol trinken, die Erholung wird beeinträchtigt, Ausflüge sind kaum möglich. Sowohl die Einführung und Anordnung von Rufbereitschaft als auch von Bereitschaftsdienst sind mitbestimmungspflichtig. Betriebs- und Personalräte sind nach dem Günstigkeitsprinzip dazu aufgerufen, möglichst günstige Regelungen und Zuschläge verhandeln.

     

  • Helmut Sommer: IT-Sicherheit ist nicht zum Nulltarif zu haben

    Unternehmen der Wasserwirtschaft wappnen sich gegen Hacker

    Sicherheit ist eines der großen aktuellen Stichwörter auch für die Wasserwirtschaft. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gehören wie die Energieversorgung zur kritischen Infrastruktur, die auch per Gesetz verpflichtet sind, ihre Technik auf dem neuesten Sicherheitsstandard zu halten. Aber es geht nicht nur um die IT-Technik. Auch die Zugangskontrollen zu den jeweiligen Anlagen müsse auf dem neuesten Stand der Technik sein: „Was nutzt der beste Hackerschutz, wenn jemand in das Werk gelangen und die Anlagen manipulieren oder gar zerstören kann?“, fragt Helmut Sommer, Geschäftsführer der Wasserwerke Westfalen. Richtig. Nichts.

     
    Helmut Sommer auf der 20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Deshalb ist die penible Zugangskontrolle zu allen sensiblen Bereichen der Wasserwerke eine Selbstverständlichkeit. Nicht nur, wenn es um die datenverarbeitende Bereiche geht, aber natürlich vor allem in diesen Bereichen.

    Schritt für Schritt haben die Wasserwerke Westfalen die Regelungen umgesetzt, die das IT-Sicherheits-Gesetz den Unternehmen auferlegt: Im Mai 2016 trat die Verordnung in Kraft, im November mussten die Kontaktstellen festgelegt sein, mit denen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gegebenenfalls kommuniziert.

    Im Mai 2018, eben spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der BSI-KritisV (Rechtsverordnung nach § 10 BSIG) müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber) ihre Vorkehrungen nach Stand der Technik dafür getroffen haben, dass Störungen vermieden werden. Dass dies so ist, müssen die Unternehmen gegenüber dem BSI nachweisen. Die Unternehmen müssen dem BSI zudem genau definierte außergewöhnliche IT-Störungen melden. Das BSI ist die zentrale Koordinierungsstelle, der Ansprechpartner für die Unternehmen in Sachen Informationstechnik.

    Bei den Wasserwerken Westfalen wurden – um die Sicherheit gegenüber Hackerangriffen zu erhöhen – die Bereiche Prozessleittechnik und Büro-/kaufmännische Datenverarbeitung getrennt. Denn die Prozessleittechnik wird komplett unter kritische Infrastruktur eingereiht. Die kaufmännische Datenverarbeitung wird als sensibel angesehen, aber nicht als kritisch.

    „Wenn wir die Rechnungen nicht bearbeiten und rausschicken können, tut uns das weh. Wenn wir die Kunden nicht mit Wasser versorgen können, ist das eine Katastrophe“, erklärt Sommer die Vorgehensweise. Und er betont: „Wir halten das für sicher.“ Die Bürotechnik ist zwar durch die Firewall geschützt: „Aber hier gibt es immer ein Restrisiko.“

    Deshalb habe sich das Unternehmen dazu entschlossen, die Bereiche zu trennen. Zudem: Die Prozesstechnik kann nicht über den Laptop von außen gesteuert werden. Techniker müssen ins Werk fahren und hier gegebenenfalls Änderungen bei den Einstellungen vornehmen. „Unsere Leittechnik hat keinen Kontakt mehr zum Internet“, sagt Sommer – ergo haben auch Hacker keinen Zugang zur Leittechnik.

    Auch das ist der größeren Sicherheit geschuldet. In verschiedenen Stufen ging das Unternehmen vor, um die IT-Sicherheit zu erhöhen: Zu Beginn stand eine Risikoanalyse, dann wurden Maßnahmen zur höheren Sicherheit festgelegt, umgesetzt und dokumentiert. Im kommenden Frühjahr steht für das Unternehmen die Zertifizierung an.

    „Sicherheit ist nicht zum Nulltarif zu haben“, sagt Sommer. Etwa 400.000 Euro hat das Unternehmen bis Ende 2017 in die IT-Sicherheit investiert. In einem so genannten Audit-Jahr, also in dem Jahr, in dem überprüft wird, ob die ergriffenen Maßnahmen den Standards entsprechen, können es weitere 150 000 Euro werden. In den Jahren dazwischen rechnet Sommer mit etwa 30.000 bis 50.000 Euro. Viel Geld für das Unternehmen. Doch es gibt keine Alternative. Denn ein erfolgreicher Hackerangriff brächte einen Schaden mit sich, der weit höher liegen würde.

     

  • Andreas Scheidt: Gesetzliche Rente stärken

    Kurswechsel in der Rentenpolitik dringend notwendig

    Der Leiter des Bundesfachbereichs Ver- und Entsorgung, ver.di-Vorstandsmitglied Andreas Scheidt, hat vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der ver.di-Wasserwirtschaftskonferenz die Notwendigkeit eines Kurswechsels in der Rentenpolitik bekräftigt. Wer sein Berufsleben lang ein durchschnittliches Einkommen von 2.500 Euro brutto pro Monat beziehe, bekomme etwa 800 Euro Rente. 

     
    Andreas Scheidt auf dem 20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaf

    „Damit kann man in den Ballungsräumen nicht mal mehr die Miete bezahlen“, sagt Scheidt und heftigem Beifall der Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer. Die gesetzliche Rente müsse gestärkt werden, damit künftige Rentnergenerationen nicht in Armut leben müssen.

    Zugleich wird Scheidt nicht müde, für mehr Mitglieder zu werben. „Wir müssen mehr werden“, ruft er auch bei dieser Konferenz den Kolleginnen und Kollegen zu. Zwar sei die Wasserwirtschaft die einzige Fachgruppe des Fachbereichs, die im vergangenen Jahr einen Zuwachs bei der Mitgliederentwicklung verzeichnet hat. Doch Scheidt sieht weiterhin erhebliches Potenzial. Er verweist darauf, dass nur viele und aktive Mitglieder eine Tarifpolitik der Stärke sicherstellen können.

     

  • Jan-Willem Goudriaan: Recht auf Wasser muss verankert werden

    Europäischer Gewerkschafter: Forderung der Bürgerinitiative bleibt auf der Tagesordnung

    Jan-Willem Goudriaan, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsverbandes für den öffentlichen Dienst, sieht Fortschritte hin zu einem Recht auf sanitäre Grundversorgung. „Aber diese Entwicklung geht nicht schnell genug“, sagt er vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der ver.di-Wasserwirtschaftskonferenz. Wobei er versichert: „Das Thema bleibt auf der Tagesordnung.“ Zugleich dankte Goudriaan den Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz für mehr soziale Gerechtigkeit in der Union.

     
    Jan-Willem Goudriaan auf der 20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Die Kolleginnen und Kollegen der Wasserwirtschaft hatten sich bei der erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative um ein Grundrecht auf Wasser stark engagiert. Auch ihrem Einsatz ist es zu verdanken, dass sich europaweit deutlich mehr als 1,8 Millionen Menschen per Unterschrift hinter die Forderung nach „Wasser ist ein Menschenrecht“ stellten.

    Goudriaan verweist darauf, dass Slowenien das Recht auf Trinkwasser im November vergangenen Jahres in der Verfassung verankert hat. Trinkwasser darf in Slowenien jetzt nicht mehr privatisiert werden. Damit ist das Land der Vorreiter in Europa. Eine EU-Regelung, die Privatisierungen verhindert, gibt es nicht.

    „Wir haben noch nicht erreicht, dass die EU die Forderungen der Bürgerinitiative umsetzt“, so der Generalsekretär. Er verweist auf die Debatte, ob das Recht auf Wasser in der Trinkwasserrichtlinie verankert wird. Wobei die Kommission signalisiert habe, dass sie dies ablehnt. Für Goudriaan kommt auch die Wasserrahmenrichtlinie in Betracht, um das Recht auf Wasser festzuzurren. 2019 soll die Revision der Wasserrahmenrichtlinie stehen. „Wir müssen deshalb jetzt anfangen, auf dieses Ziel hinzuarbeiten“, sagt er.

    Goudriaan verweist auch auf die Folgen der Sparpolitik, die die EU von einzelnen Mitgliedsstaaten zur Sanierung ihrer Finanzen fordert: Sowohl in Ungarn als auch in Italien hätten die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit Jahren keine Lohnerhöhung bekommen. Der Druck auf den öffentlichen Dienst habe auch zur Folge, dass die politisch Verantwortlichen auf das umstrittene Public Private Partnership (PPP) und auf Privatisierung setzen. Allerdings „geht das bei der Wasserwirtschaft nicht so einfach“, so Goudriaan. Die Privatisierung der Wasserwirtschaft sei kein Selbstläufer. Im Gegenteil: In verschiedenen Ländern stehe eher die Rekommunalisierung der Wasserwirtschaft auf der Agenda - wie in Spanien und in Frankreich. Einzig in Griechenland erzwinge die EU mit der Sparpolitik Privatisierungen.

    Mit Blick auf das umstrittene Freihandelsabkommen CETA hebt Goudriaan die Erfolge der Kritiker hervor, zu denen auch die Gewerkschaften zählen: „Wir haben erreicht, dass fairer Handel ein Thema der Gewerkschaften ist“, betont er bei der Konferenz. „Wir haben viel erreicht und wir kämpfen weiter“, sagt er – gegen eine große internationale Lobby.

     

  • Prof. Jörg Lässig: Noch zu viele Einfallstore für Hacker

    In der Versorgung wird Sicherheit noch nicht groß genug geschrieben

    Cyber-Attacken sind teuer. Im Durchschnitt kostet ein solcher Angriff kleine und mittlere Unternehmen 36.000 Euro. Bei Großunternehmen und Konzernen schlägt sich ein solcher Angriff im Durchschnitt mit 530 000 Euro nieder. Einzelne gezielte Attacken kosteten die Unternehmen fast zwei Millionen Euro. Allein die Kosten müssten Grund genug sein, so Professor Jörg Lässig vom Konsortium KRITIS Energie- und Wasserinfrastrukturen, sich intensiv um ein sicheres IT-System zu bemühen. Doch leider sind viele Unternehmen viel zu sorglos – obwohl gerade in der Ver- und Entsorgung bereits einiges passiert ist.

    Dabei ging es um Datendiebstahl, um Schadsoftware, um Störungen durch Dritte und um Netzwerk-Eingriffe. 2015/2016 wurde ein Angriff auf das Zahlungssystem eines Wasserwerks in den USA registriert. Zudem wurden die Systeme manipuliert, die für die chemische Wasseraufbereitung und den Wasserdurchfluss zuständig sind. Die Folge: Nicht nur hoher finanzieller Schaden für das Unternehmen, sondern auch Wasserversorgungsausfälle.

     
    Prof. Jörg Lässig auf der 20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Einen Tag vor Weihnachten 2015 wurde ein Energieversorgungsunternehmen in der Ukraine angegriffen: Malware zerstörte Daten, E-Mails wurden abgegriffen, Hochspannungsleitschalter geöffnet. Die Folge: Umspannungswerke waren drei Stunden lang abgeschaltet. 225.000 Kunden waren ohne Strom. Berechnungen zufolge kostet ein einstündiger Stromausfall in München 10,5 Millionen Euro. Solche durch Cyberattacken verursachte Stromausfälle bringen deshalb nicht nur Unannehmlichkeiten für die Haushalte und die Industrie mit sich, sondern sind für die Versorgungsunternehmen richtig teuer.

    Noch teurer und noch verheerender die Auswirkungen eines Cyberangriffs auf eine Pipeline in der Türkei: Im August 2008 kaperten die Angreifer das interne Netz der Pipeline. Sie froren das Überwachungssystem ein und manipulierten den Druck in der Pipeline. Der Druck stieg und stieg, ohne dass die Systeme eingriffen. Schließlich explodierte die Pipeline. Sie war dann 20 Tage außer Betrieb. Pro Tag entstand ein Schaden von 5 Millionen US-Dollar.

    Warum sind Versorgungsunternehmen so bedroht? Nicht nur, aber auch, weil früher – als die Systeme erstellt wurden – Sicherheit nicht im Vordergrund stand. Weil sich auch kaum jemand ausdenken konnte, dass solche Angriffe jemals möglich sind. Insofern wurde offen „gebaut“. Nun gilt es, all die Türen zu schließen, die Fenster und vor allem die vielen Ritzen, über die die Angreifer ins Netz können. Dabei ist es eben nicht nur wichtig, die Vordertür zu sichern und gründlich abzuschließen. Wer die Hintertür, die Kellertür vergisst oder einen kleinen Spalt, ist nicht wirklich geschützt. „Ich kann so viel machen, wie ich will – wenn ich einen kleinen Bereich auslasse, war alles umsonst“, beschreibt Professor Lässig die Situation.

    Was er immer wieder feststellt: In den Unternehmen fehlen Sicherheitsmechanismen. Da werden zum Beispiel die Nachrichten nicht verschlüsselt, da wird die Autorisierung zu lasch gehandhabt, da gibt es keine Erkennung der angeschlossenen Geräte, da ist der Passwortschutz so löchrig, dass eigentlich jeder halbwegs begabte Hacker einen Zugang findet und Befehle an das System geben kann. Mögliche Folgen: Manipulation von Pumpen, Ventilen, Sensoren, Druck- und Füllstandmessgeräten und damit Ausfälle bei der Wasserversorgung. Wobei die häufigsten Schwachstellen in der Sicherheit der Systeme für Lässig in den Passwörtern und in der Benutzung von USB-Sticks stecken.

    Als ersten Schritt hin zu mehr Sicherheit sieht Lässig eine erhöhte Sensibilität der Beschäftigten. „Wir müssen Bewusstsein dafür schaffen, wo überall was schiefgehen kann“, betont er. Damit die Beschäftigten entsprechend umsichtig vorgehen. Und weil die Technik nicht stehenbleibt, immer sich immer wieder neue Angriffsmöglichkeiten offenbaren, muss die Schulung der Mitarbeiter und die Aktualisierung der Sicherheitstechnik in einem Unternehmen Priorität haben.

     

    Das Lernlabor-Cybersicherheit…

    …richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Industrie und öffentlicher Verwaltung. Mit einem auf verschiedenen Modulen aufgebauten Lehrprogramm, das praktische Fragestellungen der Cybersicherheit in den Mittelpunkt stellt. Vermittelt wird die aktuelle Gesetzeslage sowie die Gefährdungs-, Risiko – und Schwachstellenanalyse aus Sicht der Informations- und Kommunikationstechnik. Außerdem werden Bedrohungsszenarien aufgestellt und entsprechende Gegenmaßnahmen erläutert. Und ganz klar: Es geht um die Abwehr von möglichen Angriffen auf die IT eines Unternehmen.

    Das Lernlabor-Cybersicherheit arbeitet zusammen mit dem Fraunhofer-Institut und mit der Hochschule Zittau/Görlitz. Das Ziel: Es sollen hochwertige Kurse für lokale Unternehmen angeboten werden. Die einzelnen Kurse (Basic, Advanced, Expert) dauern zwischen einem Tag und drei Tagen. Sie finden in Görlitz, in Berlin und in Ilmenau statt. Aber auch In-House-Schulungen sind möglich.

    Interessierte können sich wenden an: Joerg.laessig@iosb-ast.fraunhofer.de

     

  • Astrid Groth: BDEW dringt auf schärfere Düngeregeln

    Gutachten: Nitratentfernung kommt den Verbraucher teuer – Gesetzgeber muss schnell handeln

    Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) pocht auf strengere Düngeregelungen. „Das geltende Düngerecht muss erneut geändert werden“, ist sich Astrid Groth vom BDEW sicher. Nur deutlich schärfere Düngeregeln könnten sicherstellen, dass der Nitratgehalt im Grundwasser nicht weiter steigt.

    Der BDEW fordert unter anderem einen sofortigen Dünge-Stopp, wenn der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser überschritten wird. Zudem soll jeder Agrarbetrieb, gleichgültig, wie klein oder wie groß er ist, von 2018 Stromstoffbilanzen erstellen müssen. Von nächstem Jahr an muss auch der Gülletourismus deutlich eingedämmt werden. In nitratgefährdeten Gegenden muss die Einfuhr von Gülle aus anderen Ländern sogar gestoppt werden.

     
    Astrid Groth auf der 20. BR/PR Konferenz Wasserwirtschaft

    Die Niederlande und Dänemark zum Beispiel bringen Jahr um Jahr Tonnen von Gülle nach Deutschland. Allein aus den Niederlanden kamen 2016 zwei Millionen Tonnen Gülle nach Deutschland. Mehr noch: Der BDEW fordert, dass die Milliarden-Subventionen, die die industrielle Landwirtschaft bekommt, sofort zugunsten einer bäuerlich-ökologischen Bewirtschaftung der Flächen umgeschichtet werden.

    Groth verweist auf die laufende Nitratklage der EU-Kommission gegen Deutschland. Der Hintergrund: Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland die EU-Nitrat-Richtlinie nicht angemessen umsetzt. Sie belegt ihren Vorwurf mit dem Umstand, dass die Wasserqualität sich in Deutschland im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum nicht verbessert hat. Sie schlussfolgert, dass die Maßnahmen im Rahmen des deutschen Aktionsprogramms zur Verwirklichung der Richtlinienziele nicht ausreichen.

    Nach dem Nitratbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 überschritten als Folge der Überdüngung an fast einem Drittel der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes die Werte die Grenze von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser. Die höchsten Nitratwerte wurden in Nordrhein-Westfalen gemessen, gefolgt von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern. Die Wasserwirtschaft versucht mit verschiedenen Maßnahmen, Überschreitungen der Grenzwerte zu verhindern – unter anderem, in dem belastete Brunnen aufgegeben und neue gebaut werden, indem Wasser gemischt oder indem durch komplexe und aufwändige technische Verfahren der Nitratgehalt reduziert wird. Alle diese Maßnahmen kosten viel Geld, was sich letztendlich in den Wasserpreisen/-gebühren und damit bei den Bürgerinnen und Bürgern bemerkbar macht.

    Der BDEW hat ferner ein Gutachten zum Nitrat-Gehalt in den Wassergewinnungsgebieten erstellen lassen. Dabei wurden ausführliche Interviews mit Wasserversorgern im gesamten Bundesgebiet geführt und BDEW-Mitgliedsunternehmern vor allem online befragt. Das Ergebnis: Zwei von drei befragten Unternehmen registrieren eine zu hohe Nitratbelastung.

    Bereits in den vergangenen Jahren haben viele Unternehmen präventive Maßnahmen ergriffen, damit der Nitratgehalt in den Wassergewinnungsgebieten niedrig bleibt – unter anderem setzten sie auf die Beratung der Landwirte, sie kauften Flächen auf und schlossen Vereinbarungen mit den Landwirten, wie die Flächen bewirtschaftet werden müssen. Daneben wird das Wasser aber auch aufbereitet.

    Nach der Umfrage liegen die Kosten für die Nitratentfernung aus dem Wasser bei derzeit bei 40 Cent pro Kubikmeter Wasser. „Das Ende der Fahnenstange aber ist noch nicht erreicht“, heißt es in dem Gutachten. Denn Nitrat zeichnet sich durch eine lange Verweildauer im Boden aus: Derzeit neutralisieren die Wasserversorger mit ihren Maßnahmen die Düngesünden der 70er Jahre.

    Die Kostenanalyse hat ergeben, dass je nach Verfahren und Rohwasserzustand künftig nicht nur 0,40 Euro pro Kubikmeter Wasser zur Nitratentfernung anfallen, sondern dass die Unternehmen voraussichtlich bis zu einem Euro pro Kubikmeter Wasser aufwenden müssen. Die Folge: Die Wasserpreise drohen zu explodieren. Wird dieser eine Euro pro Kubikmeter notwendig, fällt für ein Einfamilienhaus mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 150 Kubikmetern die Wasserrechnung um knapp 50 Prozent höher aus als bisher. Für einen Drei-Personen- Haushalt in einem Sechs-Familienhaus, in dem jeder Bewohner 122 Liter Wasser pro Tag verbraucht, würde die Wasserjahresrechnung um gar 62 Prozent steigen.

     

  

 

Hier findet ihr die Dokumentation der 19. Betriebs-, Personalräte- und JAV-Konferenz der Wasserwirtschaft 2016 in München.

Die nächste ver.di-Wasserwirtschaftskonferenz ist für den 25. bis 27. September 2018 in Erfurt geplant.

 

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