Energiewende

Entscheidung zum NEMoG sichert zahlreiche Arbeitsplätze

Vermiedene Netzentgelte für Kraft-Wärme-Kopplung bleiben erhalten!
29.06.2017

Die Betreiber kommunaler und regionaler Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) und Pumpspeicherwerke können aufatmen – und damit auch die Beschäftigten. Die Absicht der Bundesregierung, diesen Anlagen im Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) die sogenannten vermiedenen Netzentgelte zu streichen, ist vom Tisch. Dies hätte ihnen schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt und ihren Weiterbetrieb in Frage gestellt.

Am Montag haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag darauf verständigt, dass die vermiedenen Netzentgelte für steuerbare dezentrale Anlagen erhalten bleiben – das Gesetz soll noch diese Woche im Bundestag verabschiedet werden. Abgeschafft werden sie lediglich für wetterabhängige Wind- und Solaranlagen − in drei gleichen Jahresschritten für Bestandsanlagen sowie und ab sofort für Neuanlagen.

ver.di-Engagement für die Arbeitsplätze erfolgreich!
Damit haben die Bemühungen der Verbände der Energiewirtschaft, insbesondere aber auch der Gewerkschaft ver.di zum Erhalt der Wirtschaftlichkeit der kommunalen und regionalen KWK Erfolg gehabt. Viele Kolleginnen und Kollegen aus den betroffenen Unternehmen haben sich in den letzten Wochen an ihre Abgeordneten gewandt und auf die katastrophalen Folgen einer Streichung für die regionale Wertschöpfung, für Stadtwerke und Regionalversorger und deren Arbeitsplätze hingewiesen. Auch in der Anhörung des Bundestages hatten die Sachverständigen einvernehmlich festgestellt, dass die Zahlung vermiedener Netzentgelte an dezentrale flexible Einspeiser gerechtfertigt ist, weil diese Anlagen „system-dienlich“ die Kosten des Netzausbaus im Rahmen der Energiewende deutlich reduzieren.

Laut der Einigung wird das Niveau der vermiedenen Netzentgelte auf den Stand von 2016 eingefroren – und nicht auf den wesentlich geringeren Stand von 2015, wie von der Bundesregierung vorgeschlagen. Da das Gesetz ab 1. Januar 2018 gelten soll, gibt es keine rückwirkenden Eingriffe. Steuerbare Altanlagen behalten, anders als ursprünglich vorgesehen, diese vermiedenen Netz-entgelte dauerhaft, KWK-Neuanlagen können sie noch bis 2022 geltend machen. Einzelne Kostenbestandteile werden lediglich für die Offshore-An-bindung heraus gerechnet, und nicht wie von der Bundesregierung vorgeschlagen auch für Erdkabel.

KWK-Beitrag für die Energiewende anerkannt
Mit der Einigung haben die Koalitionsfraktionen zu Recht den Irrweg der Bundesregierung bei vermiedenen Netzentgelten korrigiert. Sie bedeutet essentielle Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Plänen. Damit trägt die Politik dem systemstabilisierenden Beitrag steuerbarer Erzeugungsanlagen und ihrem Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele endlich angemessen Rechnung.

Es wäre geradezu absurd gewesen, ausgerechnet die klimaschonende Kraft-Wärme-Kopplung und Pumpspeicherkraftwerke massiv zu belasten. Das hätte die Wirtschaftlichkeit dieser für die Energie-wende und die sichere Energieversorgung so wichtigen Technologien in Frage gestellt.

Gemeinsam ist es uns gelungen, für unsere Mit-glieder einen wichtigen Beitrag zum Erhalt ihrer Arbeitsplätze und zur Zukunftssicherung der Kraft- Wärme-Kopplung im Rahmen der Energie-wende zu leisten!

Deshalb: ver.di lohnt sich – Mitglied werden!