Wenn die jeweiligen Gremien zustimmen, wird der Mindestlohn wie folgt angehoben:
Der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ist seit 2017 bei 9,10 Euro nicht mehr verhandelt worden und wurde Anfang 2019 durch den gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro abgelöst.
ver.di begrüßt die Einigkeit der Arbeitgeberverbände für einen neuen starken Mindestlohn in der Entsorgungsbranche. Zwei Jahre hat ver.di sich für die Akzeptanz und die Neuverhandlungen des Mindestlohns Abfallwirtschaft eingesetzt.
"Der Mindestlohn Abfallwirtschaft ist ein wichtiges Signal für die tariflos Beschäftigten in der Entsorgungsbranche", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt.
"Die Tarifbindung innerhalb der Branche hat über die Jahre zugenommen und doch gibt es noch zahlreiche Arbeitgeber, die sich der Tarifbindung entziehen. Durch den Mindestlohn Abfallwirtschaft haben wir eine finanziell verbesserte Grundlage für die Beschäftigten geschaffen."
Rückfragen bitte an Katrin Büttner-Hoppe (Bundesfachgruppenleiterin Abfallwirtschaft) unter 0151/58410409.