Tarifinfos Energie

Tarifinfo Thüga-TG: Ergebnis erreicht!

Deutlich mehr Geld, ein Mindestbetrag und die Azubis profitieren besonders
27.07.2023
Gemeinsam mit euch konnten wir einen Abschluss für die Thüga-AG erreichen!

Am 21. Juli konnten wir nach etwa fünf Stunden zähem Ringen ein Verhandlungsergebnis für die Thüga-TG erreichen. Mit dem Ergebnis kommt schnell mehr Geld bei den Beschäftigten an. Niedrigere Einkommen werden besonders gestärkt.

Das Ergebnis im Überblick: 

  • Die Tabellenvergütungen werden ab dem 1. Juli 2023 um 6,1 Prozent, mindestens aber um 200 Euro angehoben. Dynamisierte Zulagen und Überleitungskomponenten werden um 6,1 Prozent angehoben. Die Anpassung der Tabellenvergütungen erfolgt rückwirkend zum 1. Juli 2023 mit der Entgeltabrechnung im September 2023. (Wenn 6,1 Prozent Erhöhung weniger als 200 Euro Erhöhung ergeben würden, wird die Tabellenvergütung um 200 Euro erhöht.)

  • Ab dem 1. September 2024 erfolgt eine weitere lineare Anhebung der Tabellenvergütungen um 4,4 Prozent.

  • Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Juli 2023 wie folgt:
    1. Jahr 1.250 Euro, 2. Jahr 1.325 Euro, 3. Jahr 1.440 Euro, 4. Jahr 1.500 Euro
    (Alle Vergütungen steigen damit um mindestens 220 Euro. Die unteren Entgeltgruppen noch stärker).

  • Für alle Beschäftigten, die unten den Rahmentarifvertrag fallen und am 1. Oktober 2023 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, wird mit der Entgeltabrechnung für Oktober 2023 eine Inflationsausgleichsprämie
    gewährt. Sie beträgt für Arbeitnehmer 3.000 Euro, für Auszubildende 1.800 Euro. Es erfolgt keine Kürzung bei Teilzeitbeschäftigten und ruhenden Arbeitsverhältnissen. Ausgesteuerte erhalten keine Inflationsausgleichsprämie.

  • Die Gesamtlaufzeit beträgt 23 Monate (bis 31. Mai 2025).

Auch wer derzeit nicht im aktiv im Betrieb ist (Elternzeit, Freistellungsphase, Altersteilzeit etc.) bekommt die Inflationsausgleichsprämie. Ausgesteuerten Beschäftigten würde die Zahlung nicht helfen, weil sie mit den Sozialleistungen verrechnet würde.

Gemeinsamens Verständnis der Tarifparteien ist: In den Betrieben, in denen bereits betriebliche Inflationsausgleichszahlungen geflossen sind, findet keine Verrechnung mit dem Tarifergebnis stattfindet. Es werden trotzdem 3000 Euro/1800 Euro ausgezahlt. Eventuell überschießende Beträge müssen versteuert werden.)

Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 9. August 2023, 12:00 Uhr, vereinbart. Bis dahin müssen die Tarifparteien endgültig erklären, ob sie das Ergebnis annehmen. 

Eine Exklusivleistung für ver.di-Mitglieder wurde von den Arbeitgebern bis zum Schluss strikt abgelehnt. Damit schnell mehr Geld in den Portemonnaies landet, haben wir für diese Vergütungsrunde darauf verzichtet.

Diese Tarifinfo gibt es auch hier als PDF, gerne zum Weiterverteilen in eurem Betrieb:

 

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