Nach zwei Tagen intensiver und kontroverser Verhandlungen konnte am frühen Abend des 13. April 2023 ein Verhandlungsergebnis erzielt werden.
Das Ergebnis im Einzelnen:
- Die Basisvergütungen werden für alle Vergütungsgruppen zum 01. April 2023 um 300 Euro erhöht
- Die Ausbildungsvergütungen werden zum 01. April 2023 für alle Ausbildungsjahre um 200 Euro erhöht
- Alle Arbeitnehmer*innen (auch in Teilzeit) erhalten eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichzahlung von 500 Euro
(Voraussetzung ist, dass sie sich am 01. April 2023 in einem aktiven, nicht ruhenden Dienstverhältnis befunden haben.)
- Arbeitnehmer*innen, die Mitglieder von ver.di, gpa und PRO=GE sind, erhalten eine zusätzliche steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichzahlung von 500 Euro, wenn sie am 01. April 2023 Mitglied waren
- Auszubildende erhalten zum selben Zeitpunkt eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichzahlung von 400 Euro
- Laufzeit 15 Monate
- Erklärungsfrist bis zum 29. April 2023, 12:00 Uhr
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Durchgesetzt:
- Keine Leermonate ohne Vergütungserhöhung
- Besondere Berücksichtigung der Beschäftigten mit unteren und mittleren Einkommen
- Weitere Vergütungsteile (AK, Zulagen, Zuschläge, 13. Monatsgehalt etc.) steigen an
- Exklusivleistung für Gewerkschaftsmitglieder
- Kurze Laufzeit im Vergleich zu früheren Tarifabschlüssen
Die Mitglieder von ver.di, gpa und PRO=GE werden in den nächsten Tagen in einer Mitgliederbefragung darüber entscheiden, ob das Verhandlungsergebnis endgültig von uns angenommen wird. Wir empfehlen, für die Annahme zu stimmen.