Wasserwirtschaft

ver.di zur Kommunalabwasserrichtlinie

Einigung und vorherige Stellungnahmen zur Richtlinie der Europäischen Kommission über die Behandlung von kommunalem Abwasser
© AmineKm, pexels.com
Luftaufnahme von einer Kläranlage mit zwei Wasserbecken
31.01.2024

Endlich: Einigung zwischen EU-Ministerrat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission auf die neue Kommunalabwasserrichtlinie

ver.di hatte sich im Vorfeld mit mehreren Stellungnahmen in die Diskussion zur geplanten Richtlinie eingebracht (siehe Rückblick, unten zum Download) und begrüßt das nun erreichte Ergebnis.

Die Gewerkschaft rechnet in der Folge mit einem besseren Schutz für die Ressource Wasser und das Menschenrecht auf Sanitärversorgung.

Außerdem werde mit Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung endlich dem Verursacherprinzip Geltung verschafft.

Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung der ver.di am 31. Januar 2024.

 

Durch die neue Richtlinie ist ‚Wasser ist Menschenrecht/right2water‘ die erste europäische Bürgerinitiative überhaupt, deren Forderungen vollständig erfüllt wurden.

Christoph Schmitz, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand

  • Rückblick: Was zuvor geschah

    ver.di bezieht Position zum Vorschlag im Herbst 2022 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser. 

    Am 26. Oktober 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für die Neufassung der kommunalen Abwasserrichtlinie. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dabei helfen, einen besseren Schutz der Umwelt und Gesundheit zu erreichen. Zudem soll das Verursacherprinzip umgesetzt sowie der Sektor energieneutral und perspektivisch klimaneutral werden. Die Überprüfung von Abwasser auf verschiedene Gesundheitsparameter soll zur Abwehrbereitschaft der EU gegen Pandemien beitragen.

    Für gutes Wasser und Gute Arbeit

    ver.di vertritt u. a. die Beschäftigten in der Trinkwasserversorgung, in der Abwasserbehandlung sowie in der Talsperren- und Gewässerbewirtschaftung. Diese Beschäftigten leisten einen wichtigen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Aus diesem Grund haben wir – gemeinsam mit EPSU – die Europäische Bürger*inneninitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht/right2water“ initiiert und in Deutschland koordiniert.

    right2water war die erste erfolgreiche EBI überhaupt. EU-weit haben fast zwei Millionen Menschen die Forderung nach Verwirklichung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung unterstützt.

    Umsetzung der Richtlinie

    ver.di begrüßt den Entwurf der Kommission weitgehend und hält die ambitionierten Fristen für richtig. Die gestiegenen Anforderungen an die Abwasserbehandlung und Energieneutralität erfordern auf den Kläranlagen, in den Kanalnetzen und im Management mehr Personal aller Qualifikationsebenen – Personal, das heute schon knapp ist.

    Soll die Umsetzung der Richtlinie nicht scheitern, müssen auch auf EU-Ebene bessere Rahmenbedingungen für das Gewinnen und Halten von Fachkräften geschaffen werden. Arbeitsschutz, Diversity, Mindestlöhne, Tarifbindung, Aus- und Weiterbildung sowie Zuwanderung samt Anerkennung von Ausbildungen müssen durch Rechtsetzung, finanzielle und ideelle Förderung gestärkt werden.

    Entsprechende Regelungen müssen Eingang in die Richtlinie finden. Die Mitgliedstaaten müssen mindestens verpflichtet werden, den Fachkräftebedarf zu erheben und zu analysieren und Maßnahmen gegen Fachkräftemangel zu ergreifen. ver.di hofft auf eine baldige Inkraftsetzung einer zukunftsweisenden, die Gewässer optimal schützenden Kommunalabwasserrichtlinie.

    Unsere vollständige Stellungnahme und Einschätzung zu den einzelnen Artikeln der Richtlinie gibt es als PDF zum Download. 

     

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