Handelsabkommen zwischen Kanada und EU
Der DGB kritisiert scharf, dass die Bundesregierung für eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung lediglich eine Frist von nicht einmal 24 Stunden eingeräumt hat. Eine derart kurze Fristsetzung ist vollkommen inakzeptabel und wird damit der Tragweite der zu fassenden Entscheidung nicht ansatzweise gerecht. Nachdem das Abkommen sechs Jahre vorläufig angewendet wurde, ist eine solch überstürzte Ratifizierung nicht nachzuvollziehen. Derart kurze Fristen entziehen der Funktion einer Verbändeanhörung im demokratischen Gesetzgebungsprozess die Grundlage!