Wasser ist Menschenrecht

Neufassung der Trinkwasserrichtlinie verabschiedet

Europäische Bürgerinitiative "Wasser ist Menschenrecht/right2water" schreibt Geschichte!
16.12.2020
Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht und keine Handelsware!

Das Europäische Parlament hat die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie verabschiedet!

Damit ist ein fast dreijähriger Rechtssetzungs-Prozess abgeschlossen, der auch auf die erste jemals erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht/right2water“ zurückgeht.

Die neue Trinkwasser-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten u.a., für benachteiligte Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Trinkwasser zu verbessern. Das ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Wasser für alle in der EU.

 

Bis zu diesem Ergebnis hat es über sieben Jahre gedauert, die Kommission muss das Beteiligungsinstrument EBI wirksamer gestalten.

Christoph Schmitz, Bundesvorstandsmitglied und Fachbereichsleiter Ver- und Entsorgung bei ver.di

„Die EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament hätten für die Menschen in der EU mehr erreichen können“, so Christoph Schmitz vom ver.di-Bundesvorstand und Leiter des ver.di-Fachbereichs Ver- und Entsorgung.

„Dennoch ist es ein großer Erfolg der EBI, die von ver.di mitinitiiert wurde, dass der Zugang zu Trinkwasser nun ausdrücklich im EU-Recht verankert ist.“

Daneben sieht die Trinkwasserrichtlinie strengere Grenzwerte vor für Mikroplastik, endokrine Disruptoren und andere Stoffe, die nichts im Trinkwasser zu suchen haben. Das ist ebenso zu begrüßen wie der Ansatz, Plastik zu vermeiden durch die Unterstützung des Verzehrs von Wasser aus der Leitung statt aus Flaschen.

„Bedauerlich ist, dass es seit dem offiziellen Abschluss der EBI bis zu diesem einigermaßen akzeptablen Ergebnis über sieben Jahre gedauert hat“, so Schmitz.

„Wie viele Bürgerinitiativen können denn mit solchen Zeiträumen planen und sich finanzieren? Wie viele können über so viele Jahre Lobbyarbeit machen? Wie sollen die 1,9 Millionen Menschen, die 2012/2013 die EBI unterstützt haben, dieses Ergebnis noch auf ihr Engagement zurückführen können? Die Kommission muss das Beteiligungsinstrument wirksamer gestalten!

Was wir fordern und was bisher geschah – ein Überblick zur EBI "Wasser ist Menschenrecht", ihren Forderungen und allen Aktivitäten seit 2009:

 


Die EBI hatte ihren ersten großen Erfolg bereits 2013 noch vor ihrem Abschluss, als sie das Trilog-Verfahren zur Konzessionsrichtlinie beeinflussen konnte. Die von ihr geforderte Bereichsausnahme für die Wasserwirtschaft hat eine Liberalisierung vermieden, die Privatisierungsdruck ausgeübt hätte.

Hier gibt es weitere Infos und einen ver.di-Reader zum "Fitnesscheck" der WRRL.

Rückfragen bitte an Clivia Conrad, Bundesfachgruppenleiterin Wasserwirtschaft, 0151/1267 3959.

Mehr Details außerdem in diesen Pressemeldungen:

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